Welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit einer Schreibpädagogin und Künstlerin im Bereich Literatur?

Lesen und schreiben sind Kernkompetenzen die ab der ersten Klasse in der Schule gelehrt werden. Sie stellen, neben dem gesprochenen Wort, die Grundlage unserer Kommunikation dar. Darüber hinaus dienen diese Kernkompetenzen der Freizeitgestaltung, der Festhaltung wichtiger Absprachen, der Verarbeitung wichtiger Prozesse und auch der Trauma-Bearbeitung. In all diesen Bereichen kann die Schreibpädagogik unterstützend eingesetzt werden um die Qualität der geschriebenen Texte zu verbessern und die Individualität des Schreibenden herauszuarbeiten.

Dies beginnt in der Grundschule, wo die Grundlagen gelegt werden und die Freude am Erarbeiten erster eigener Texte ihre Basis finden. In den unterschiedlichen Formen der weiterführenden Schulen, bietet ein separates Schreibpädagogisches Angebot die Möglichkeit, das Erlernte im eigenen Tempo und in verschiedenen Interessensbereichen auszubauen und damit zu experimentieren, ohne den Wertungs- und Vergleichsdruck, dem die Schüler*innen im Regelunterricht ausgesetzt sind. Die Themen in der Schreibpädagogischen Arbeit können an den Schulstoff angelehnt oder davon frei sein. Durch die Schreibpädagogin holt sich die Schule für den Zeitraum eines Schuljahres eine Fachkraft hinzu, die nicht im Schulalltag an anderer Stelle fehlt. Auch die Offene Ganztagsschule profitiert von einer Fachkraft, die in der Nachmittagsgestaltung eine Förderung des kreativen Schreibens anbietet. Hier können unterschiedliche Langzeitprojekte ihren Raum finden, wie beispielsweise:

  • Theaterstücke schreiben/ Theaterstücke neu interpretieren
  • klassische Texte in zeitgemäße Sprache umsetzen
  • Romanwerkstatt
  • kreatives Schreiben
  • Kombinationen aus Bildern und Texten

Die Angebote können ab der ersten Klasse durchgeführt werden, die Inhalte werden an die Kompetenzen der jeweiligen Klassenstufe angepasst. Das gewählte Angebot dient der kreativen Entfaltung und der Freude am Schreiben und richtet sich auch an Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche. Es ersetzt jedoch keinen Förderunterricht!

Das Land NRW bietet das Förderprogramm Kultur und Schule an. Hier wird eine Brücke zwischen Künstler*innen der freien Szene und den Schulen in NRW geschlagen. Ich habe alle erforderlichen Kurse dafür absolviert und bin im Künstlerpool des Lades vertreten.

https://kultur-und-schule.de

Auzüge aus dem Landesförderprogramm:

Die Schule ist einer der wichtigsten Orte, um Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen. Oft bringt sie junge Menschen erstmals mit Kunst und Kultur in Kontakt. Die Landesregierung unterstützt die Schulen dabei.

Bildung zur kulturellen Teilhabe

Das direkte Erleben, künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung junger Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und die Gestaltung des eigenen Lebens.

Begegnung mit Kultur unabhängig vom familiären und sozialen Hintergrund

Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler und Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Dabei sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.

Kulturschaffende aus allen Sparten sind eingeladen

Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen.

Was wird gefördert?

Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.

Wer kann teilnehmen?

  • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
  • Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften

Die Künstler*innen sind verpflichtet an Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.

Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.

Wie wird gefördert?

Die Projekte werden mit maximal 4.200 Euro gefördert. 

Ausnahmsweise kann dieser Betrag verdoppelt werden, wenn zwei Künstlerinnen beziehungsweise Künstler oder Kunstpädagoginnen beziehungsweise Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das Erfordernis, zwei Künstlerinnen beziehungsweise Künstler oder Kunstpädagoginnen beziehungsweise Kunstpädagogen einzusetzen, muss sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

Projekte in allen Schulformen erhalten einen Festbetrag in Höhe von 3.360 Euro. Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 840 EUR pro Projekt .

Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden. Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragstellende von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen:

  •             ein Projektantrag (Formblatt),
  •             eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und
  •             biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird.

Wie wird ausgewählt?

Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene schlägt der Bezirksregierung geeignete Projekte vor. Die dabei zu beachtenden Kriterien sind

  • die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiterin beziehungsweise des Projektleiters,
  • die Qualität der Projektideen und -planungen,
  • die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr hinweg und
  • die vorrangige Förderung im Primarbereich beziehungsweise von Schulen mit einem besonderen kulturellen Profil und von Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.